Informationen von A - Z
Absenzen und Familienurlaub
Familienurlaub
Als Familienurlaub gilt Urlaub der Kinder mit den Eltern, bzw. den Erziehungsberechtigten (Ferienverlängerung, Urlaub während der Schulzeit). Der Familienurlaub kann einzeln oder am Stück bezogen werden. Eine Erweiterung ist nicht möglich. Wir bitten Sie, Rücksicht auf den Schulbetrieb zu nehmen und den Urlaub nicht gesamthaft am Ende der Schulzeit Ihres Kindes zu beziehen.
Die Inanspruchnahme eines Familienurlaubs muss spätestens 14 Tage vor dem Bezug der Klassenlehrperson angemeldet und mit Unterschrift auf einem Kontrollblatt in der Schule, resp. dem Kindergarten bestätigt werden.
Für Kindergarten und Primarschule unterscheiden sich die Anzahl Tage für Familienurlaub:
• Familienurlaub Kindergarten
Pro Kindergartenjahr können fünf Tage Familienurlaub bezogen werden (einzeln oder zusammen). Es ist möglich, alle zehn Tage im gleichen Jahr zu beziehen.
• Familienurlaub Primarschule
Pro Schuljahr können zwei Tage Familienurlaub bezogen werden (einzeln oder zusammen). Es ist möglich, alle zwölf Tage im gleichen Jahr zu beziehen.
Zusätzlicher Urlaub
Für andere Beurlaubungen wie ausserordentliche Familienereignisse, Arztbesuche, Feiern religiöser Gemeinschaften, Wohnungswechsel, Anlässe von Vereinen, etc. stellen Sie bitte (wenn möglich) mindestens 14 Tage im Voraus ein Gesuch. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie von der Klassenlehrperson Ihres Kindes oder vom Sekretariat. Über die Gewährung entscheidet je nach Dauer des Urlaubes die Klassenlehrperson oder die Schulleitung.
Abmelden bei Krankheit
Krankheitsfall Kindergarten
Bitte melden Sie Ihr Kind bei unvorhergesehenen Absenzen vorgängig bei der Lehrperson oder spätestens am Unterrichtsmorgen zwischen 07.30 und 08.00 Uhr (nachmittags von 14.00 – 14.10 Uhr) im Kindergarten über die School-App ab.
Wenn Ihr Kind nicht im Kindergarten ankommt und wir keine Meldung erhalten, wird die Lehrperson Sie anrufen.
Krankheitsfall Primarschule
Bitte melden Sie Ihr Kind bei unvorhergesehenen Absenzen vorgängig bei der Lehrperson ab, spätestens am Morgen zwischen 07.30 und 07.55 Uhr über die School-App.
Müssen Sie Ihr Kind unverhofft für den Nachmittagsunterricht abmelden, bitten wir Sie, dies uns zwischen 13.30 und 13.45 Uhr über die School-App mitzuteilen.
Wenn Ihr Kind nicht in der Schule ankommt und wir keine Meldung erhalten haben, werden wir Sie anrufen.
Bei Absenzen bitten wir um eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von acht Tagen.
Kranke Kinder
Kranke Kinder erholen sich am besten zuhause. Ebenso muss die weitere Verbreitung von ansteckenden Krankheiten in Institutionen mit Kindern und Jugendlichen verhindert werden. Aus diesen Gründen müssen kranke Kinder zuhause bleiben. Nach offiziellen Richtlinien ist der Besuch von Schule, Kindergarten und Tagesstruktur erst nach einem fieberfreien Intervall von 24h ohne fiebersenkende Medikamente gestattet.
Weitere Informationen finden Sie hier oder auf der Website Mein Kind ist krank – Was tun? – Informationen für Notfälle mit Kindern.
Adressänderung
Bitte melden Sie Ihre Adress- oder Telefonnummeränderungen frühzeitig der Klassenlehrperson oder dem Schulsekretariat.
Anmeldung Kindergärten und Primarschulen
Die Kindergarten- sowie Primarschul-Anmeldungen nimmt gerne das Sekretariat der Leitung Gemeindeschulen Bettingen und Riehen entgegen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf folgender Internetseite:
www.riehen.ch/bildung/die-gemeindeschulen/anmeldung
Betreuung in den Schulferien / Tagesferien
Die Tagesferienangebote finden Sie auf der Website der Volksschulen Basel-Stadt oder auf der Website des Freizeitzentrums Landauers.
Dispensation
Bei Schüler/innen, die den (Sport)unterricht länger als drei Wochen nicht besuchen können, muss der Privatarzt/die Privatärztin einen Antrag an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst einreichen. Zudem bitten wir die Eltern, die Klassenlehrperson über die Dispensation/Krankheit in Kenntnis zu setzen.
Erreichbarkeit Mitarbeitende
Unsere Lehrpersonen sowie Tagesstrukturmitarbeitende sind über E-Mail gerne wie folgt für Sie erreichbar:
vorname.nachname@edubs.ch
Bei Fragen zu den E-Mailadressen steht Ihnen das Sekretariat gerne zur Verfügung: ps.bettingen@riehen.ch
Die Klassen- und Fachlehrpersonen können Sie jeweils auch über die School-App kontaktieren.
Fundgegenstände / verlorene Gegenstände
Allgemein gefundene Gegenstände wie Jacken, Mützen, Znüniboxen etc. deponieren wir in einer Fundkiste.
Bitte weisen Sie Ihr Kind darauf hin, verlorene Kleidungsstücke und andere Dinge auch dort zu suchen.
Am Ende des Quartals wird die Fundkiste geleert und der Inhalt für ein Jahr im Keller aufbewahrt, bevor die Fundsachen einer gemeinnützigen Organisation gespendet oder der Tagesstruktur zur Verfügung gestellt werden.
Sie haben auch die Möglichkeit verlorene Gegenstände zu melden. Wir versuchen diese über unsere Homepage wieder ausfindig zu machen.
Fragen, Anregungen und Konflikte
Es ist uns ein grosses Anliegen, dass der Kontakt zwischen Eltern, Lehrpersonen und Behörden offen, ehrlich, direkt und respektvoll ist. Ihre Ansprechperson ist in erster Linie die zuständige Lehr- oder Fachperson. Gerne ermuntern wir Sie, bei Fragen, Anregungen und Problemen direkt mit ihr Kontakt aufzunehmen.
Sollte es den Einbezug einer weiteren Person erfordern, so steht Ihnen selbstverständlich die Schulleitung gerne zur Verfügung.
Gesundes Znüni / Aktion Znünibox
Der Schulalltag ist anstrengend – Ihr Kind braucht viel Energie und Nährstoffe. Mit einem gesunden Znüni nach einem guten Frühstück und ausreichend Flüssigkeit wird es im Unterricht konzentriert und leistungsfähig sein.
Empfohlen werden z.B. frische Früchte, rohes Gemüse, Vollkornbrot, Reiswaffeln oder Knäckebrot belegt mit Käse, Kräuterquark oder Schinken. Das Znüni sollte den Kindern in wieder verwendbaren, angeschriebenen Flaschen und Boxen mitgegeben werden.
Aktion Znünibox - Ist ein Angebot des Gesundheitsdepartement - Medizinische Dienste.
Hochdeutsch als Unterrichtssprache
Hochdeutsch im Kindergarten
Im Kindergarten wird der Dialekt gepflegt. Die Kinder sollen aber auch erste Erfahrungen mit Hochdeutsch (Standardsprache) sammeln können. Dialekt und Hochdeutsch werden gleichwertig angewandt. Wie diese Vorgabe in Ihrem Kindergarten konkret umgesetzt wird, wird Ihnen die Lehrperson am Elternabend mitteilen.
Kindergarten- und Schulbesuche
Es gibt keine offiziellen Besuchstage. Sie sind jedoch jederzeit herzlich eingeladen, die Klassen im Unterricht zu besuchen. Melden Sie Ihren Besuch bis spätestens am Vortag direkt bei der Klassen- resp. Fachlehrperson an.
Kindergarten- und Schulweg
Verantwortungsbereich der Eltern
Der Schulweg ist für die Kinder ein wichtiger Erlebnisraum, in dem sie zum ersten Mal ohne Begleitung Erwachsener Erfahrungen sammeln können. Das zu Fuss gehen stärkt die Kinder physisch und psychisch. Es ermöglicht ihnen, ihre nähere Umgebung mit allen Sinnen zu erfahren und zu erkunden.
Mit “Taxifahrten“ zur Schule nehmen Sie Ihren Kindern eine wichtige Möglichkeit, ihre Welt altersgemäss zu erfahren, weg. Natürlich gilt es, einige Regeln mit den Kindern zu besprechen und zu beachten, dabei geht es nicht darum, den Kindern Angst zu machen, sondern sie unaufgeregt auf mögliche Gefahren hinzuweisen:
• Zentral ist die Sensibilisierung der Kinder durch die Eltern mittels Botschaften wie: nie mitgehen, andern vom Erlebten erzählen (Eltern, Erwachsenen und Lehrpersonen), sich Personen und wichtige Dinge merken (Fahrzeug, Typ, Farbe, Nummernschild).
• Informieren Sie sich über den genauen Schulweg Ihres Kindes. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es stets den gleichen Schulweg benutzt. Besprechen Sie dies mit Ihrem Kind!
• Suchen Sie für Ihr Kind den sichersten Schulweg. Dies ist nicht unbedingt der kürzeste Schulweg.
• Kinder sollten gemeinsam mit andern Kindern zur Schule und wieder nach Hause gehen. Die Mitschüler und Mitschülerinnen kennen die Wege, auch Abkürzungen oder Schleichwege. Auch Sie sollten diese kennen. In der Gemeinschaft der Gruppe ist Ihr Kind besser geschützt.
• Pflegen Sie den Kontakt zur Schule und zu anderen Eltern der Schulklasse. Sprechen Sie über Besonderheiten des Schulweges und mögliche Gefahrenstellen.
• Lernen Sie sich untereinander kennen, z.B. durch: Begleitung der Kindergruppen zu Beginn des Schuljahres auf dem Schulweg, Schul- oder Kinderfeste und Elternabende.
Auf Rädern zur Schule
Fahrräder, Trottinetts und Skateboards müssen in dem dafür vorgesehenen Bereich abgestellt und abgeschlossen werden. Die Schule übernimmt keine Haftung. Es ist nicht gestattet die Fahrräder, Trottinetts und Skateboards ins Gebäude zu nehmen.
Kopfläuse
Läusebefall hat nichts mit schlechter Hygiene zu tun und kommt sehr häufig vor. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch direkten Kopf zu Kopf Kontakt, in seltenen Fällen auch durch ausgetauschte Kopfbedeckung, Haarkämme oder andere persönliche Gegenstände.
In den Schulen treten immer wieder Kopfläuse auf. Wenn Ihr Kind Kopfläuse hat, sollte die Klassenlehrperson sofort informiert werden. Wir werden dann entsprechende Merkblätter verteilen. Anschliessend sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Kontrollieren Sie Ihr Kind in den nächsten Tagen regelmässig.
Je früher ein Befall mit Läusen entdeckt und behandelt wird, desto einfacher ist er wieder in den Griff zu bekommen.
Weitere Informationen: www.gesundheitsdienste.bs.ch / www.lausinfo.ch. / Merkblatt "Kopfläuse weg damit"
Lernbericht, Standortgespräch und Zeugnis
Zwischen Januar und März erhalten Sie den Lernbericht Ihres Kindes und eine Einladung zu einem Standortgespräch, an dem Sie diesen Lernbericht und weitere relevante Themen mit der zuständigen Lehrperson Ihres Kindes besprechen. Im ersten Jahr des Kindergartens erhalten Sie den Lernbericht und die Einladung zum Standortgespräch erst im Mai oder Juni.
Am Ende des Schuljahres erhalten alle Primarschulkinder ein Zeugnis. Schülerinnen und Schüler der 6. Primarklassen erhalten zwei Zeugnisse, jeweils eines nach jedem Semester.
Zeugnisabgabe 6. Klasse:
1. Semester: bis 17. Januar 2025
2. Semester: bis 28. Mai 2025
Zeugnisabgabe 1. bis 5. Klassen + KG-Bestätigung:
2. Semester: 20. Juni 2025
Nachteilsausgleich
Schülerinnen und Schüler mit attestierten Lernstörungen (z.B. Legasthenie oder Dyskalkulie), Sprachstörungen (z.B. Störung des Redeflusses) oder Behinderungen (z.B. Sehbehinderung) unterliegen grundsätzlich den für alle Schülerinnen und Schüler geltenden Massstäben der Leistungserhebung und -bewertung. Sie haben aber Anspruch auf eine differenzierte Beurteilung und auf Nachteilsausgleich. Dies bedeutet, dass im Einzelfall abgeklärt wird, wie eine Schülerin / ein Schüler mit einer solchen Störung oder Behinderung bewertet wird, so dass daraus keine Nachteile für die schulische Entwicklung resultieren.
Als Eltern eines betroffenen Kindes müssen Sie der Schulleitung mittels eines Attests einer offiziell anerkannten Institution mitteilen, dass bei Ihrem Kind eine Lern-/ Sprachstörung oder Behinderung vorliegt. Wenden Sie sich an die Klassenlehrperson Ihres Kindes, wenn Sie dazu Fragen haben. Alle weiteren Schritte werden mit Ihnen sowie den Lehr- und Fachpersonen besprochen und festgelegt.
Private elektronische Medien
Die Nutzung von privaten elektronischen Medien durch Schülerinnen und Schüler ist wie folgt geregelt: während der Schulzeit sind sie weder hör- noch sichtbar (Ausnahmen in Absprache mit der Lehrperson)
School-App
Bei Anliegen, Fragen können Sie sich direkt via Elternkommunikations-App mit den Klassenlehrpersonen in Verbindung setzten. Elterninformationen seitens Schule werden wir auch darüber versenden.
Weitere Informationen zu der School-App finden Sie in der "Präsentation zur School-App".
Schulsystem Kanton Basel-Stadt
Die Gemeindeschulen Bettingen und Riehen gehören zu den Volksschulen Basel-Stadt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Volksschulen Basel-Stadt. www.volksschulen.bs.ch/schulsystem/kurz-erklaert.html
Schulunfallversicherung
Grundsätzlich sind alle Kinder durch die obligatorische Krankenkassenzugehörigkeit unfallversichert. Deshalb gilt auch die Regel, dass Unfälle während den Unterrichtszeiten der privaten Krankenkasse gemeldet werden müssen. Die Schulunfallversicherung wird dann einbezogen, wenn die Gefahr von Invalidität besteht oder ein Todesfall eingetreten ist.
Versichert sind alle Schülerinnen und Schüler, die die Primarstufe in Riehen oder Bettingen besuchen. Die Versicherung gilt auf dem direkten Schulweg, während des ordentlichen Schulbetriebs, in Lagern, während Exkursionen und Schulreisen sowie während des Besuchs der Tagesstrukturen.
Für die schulfreie Zeit besteht kein Versicherungsschutz.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für die Versicherungen des Kantons Basel-Stadt zuständige Rimas Insurance-Broker AG, Leonhardsstrasse 55, CH-4051 Basel, Telefon 061 269 81 11
Schulweg
Der Schulweg ist für die Kinder ein wichtiger Erlebnisraum, in dem sie zum ersten Mal ohne Begleitung Erwachsener Erfahrungen sammeln können. Das zu Fuss gehen stärkt die Kinder physisch und psychisch. Es ermöglicht ihnen, ihre nähere Umgebung mit allen Sinnen zu erfahren und zu erkunden. Mit “Taxifahrten“ zur Schule nehmen Sie Ihren Kindern eine wichtige Möglichkeit, ihre Welt altersgemäss zu erfahren, weg. Natürlich gilt es, einige Regeln mit den Kindern zu besprechen und zu beachten, dabei geht es nicht darum, den Kindern Angst zu machen, sondern sie unaufgeregt auf mögliche Gefahren
hinzuweisen:
• Zentral ist die Sensibilisierung der Kinder durch die Eltern mittels Botschaften wie: nie mitgehen, andern vom Erlebten erzählen (Eltern, Erwachsenen und Lehrpersonen), sich Personen und wichtige Dinge merken (Fahrzeug, Typ, Farbe, Nummernschild).
• Informieren Sie sich über den genauen Schulweg Ihres Kindes. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es stets den gleichen Schulweg benutzt. Besprechen Sie dies mit Ihrem Kind!
• Suchen Sie für Ihr Kind den sichersten Schulweg. Dies ist nicht unbedingt der kürzeste Schulweg.
• Kinder sollten gemeinsam mit andern Kindern zur Schule und wieder nach Hause gehen. Die Mitschüler und Mitschülerinnen kennen die Wege, auch Abkürzungen oder Schleichwege. Auch Sie sollten diese kennen. In der Gemeinschaft der Gruppe ist Ihr Kind besser geschützt.
• Pflegen Sie den Kontakt zur Schule und zu anderen Eltern der Schulklasse. Sprechen Sie über Besonderheiten des Schulweges und mögliche Gefahrenstellen.
• Lernen Sie sich untereinander kennen, z.B. durch: Begleitung der Kindergruppen zu Beginn des Schuljahres auf dem Schulweg, Schul- oder Kinderfeste und Elternabende.
Auf Rädern zur Schule
Fahrräder, Trottinetts und Skateboards müssen in dem dafür vorgesehenen Bereich abgestellt und abgeschlossen werden. Die Schule übernimmt keine Haftung. Es ist nicht gestattet die Fahrräder, Trottinetts und Skateboards ins Gebäude zu nehmen.
Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf www.bfu.ch/de/ratgeber/sicherer-schulweg.
Schulzahnpflege
Einmal pro Jahr werden die Zähne der Kinder in der Schulzahnpraxis kontrolliert (ohne Röntgenbilder). Dabei werden auch bestehende Füllungen kontrolliert, ein kieferorthopädisches Screening durchgeführt, sowie die altersgemässe Gebissentwicklung beurteilt. Zudem erhalten die Kinder Informationen über eine professionelle Zahnpflege und gesunde Ernährung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.riehen.ch/bildung/schulzahnpflege/
Stellvertretungen
Um auch von unserer Seite her grösstmögliche Regelmässigkeit anbieten zu können, werden erkrankte Lehrpersonen durch eine Stellvertretung ersetzt. Das kann sehr kurzfristig geschehen, so dass wir Sie als Eltern nicht vorzeitig informieren können. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)
Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur, kurz HSK, vermittelt Ihrem Kind die Sprache und Kultur des Heimatlandes. HSK-Unterricht gibt es im Kanton Basel-Stadt in 35 Sprachen. Der Unterricht findet einmal pro Woche ausserhalb der regulären Unterrichtszeit in öffentlichen Schulen statt. Im HSK-Unterricht werden Kinder aus verschiedenen Schulen, aber der gleichen Schulstufe, zusammen unterrichtet. Der HSK-Unterricht wird von den Botschaften oder Konsulaten der Herkunftsländer oder von privaten Organisationen wie Elternvereinen angeboten und finanziert. Die Eltern zahlen meistens einen Beitrag.
Sie erhalten von der Klassenlehrperson die Anmeldeunterlagen für die HSK-Kurse.
Im Internet finden Sie weitere Informationen: Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) | Kanton Basel-Stadt
Unterrichtsmethodik
Die Lehrpersonen bauen ihre Arbeit auf Grund der Ausgangslage der Klasse und der einzelnen Kinder sowie den Zielen und didaktischen Grundsätzen des Lehrplans auf. Da jede Klassenkonstellation unterschiedlich ist, erfordert die Umsetzung für jede Klasse angepasste, abgestimmte und damit häufig unterschiedliche Methoden.
Die Lehrpersonen gestalten auf Grund ihrer bisherigen Erfahrungen und ihres Wissens einen Gesamtablauf des Kindergarten- bzw. Schulmorgens. Diese individualisierte und auf die Kinder abgestimmte Planung kann zur Folge haben, dass Rituale und Abläufe in den verschiedenen Klassen unterschiedlich verlaufen. Sollten Sie gleichwohl Fragen dazu haben, nehmen Sie direkt mit der entsprechenden Lehrperson Kontakt auf.
Unterstützung in schwierigen Situationen
In schwierigen Situationen können verschiedene Schuldienste weiterhelfen. Oft erkennen die Lehrpersonen ein Problem und ziehen den richtigen Schuldienst bei. Schülerinnen und Schüler wie auch Eltern können sich aber auch direkt an eine der verschiedenen Stellen wenden und erhalten dort Unterstützung.
Hier erfahren Sie mehr zu diesem Thema.
Weiterführende Schulen
Eine Übersicht über die verschiedenen Sekundarstufen der Volksschulen Basel-Stadt finden Sie hier.