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Informationen von A - Z

Absenzen und Familienurlaub

Familienurlaub
Als Familienurlaub gilt Urlaub der Kinder mit den Eltern, bzw. den Erziehungsberechtigten (Ferienverlängerung, Urlaub während der Schulzeit). Der Familienurlaub kann einzeln oder am Stück bezogen werden. Eine Erweiterung ist nicht möglich. Wir bitten Sie, Rücksicht auf den Schulbetrieb zu nehmen und den Urlaub nicht gesamthaft am Ende der Schulzeit Ihres Kindes zu beziehen.
Die Inanspruchnahme eines Familienurlaubs muss spätestens 14 Tage vor dem Bezug der Klassenlehrperson angemeldet und mit Unterschrift auf einem Kontrollblatt in der Schule, resp. dem Kindergarten bestätigt werden.

Für Kindergarten und Primarschule unterscheiden sich die Anzahl Tage für Familienurlaub:

•    Familienurlaub Kindergarten
Pro Kindergartenjahr können fünf Tage Familienurlaub bezogen werden (einzeln oder zusammen). Es ist möglich, alle zehn Tage im gleichen Jahr zu beziehen.

 •    Familienurlaub Primarschule
Pro Schuljahr können zwei Tage Familienurlaub bezogen werden (einzeln oder zusammen). Es ist möglich, alle zwölf Tage im gleichen Jahr zu beziehen.


Zusätzlicher Urlaub
Für andere Beurlaubungen wie ausserordentliche Familienereignisse, Arztbesuche, Feiern religiöser Gemeinschaften, Wohnungswechsel, Anlässe von Vereinen, etc. stellen Sie bitte (wenn möglich) mindestens 14 Tage im Voraus ein Gesuch. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie von der Klassenlehrperson Ihres Kindes oder vom Sekretariat. Über die Gewährung entscheidet je nach Dauer des Urlaubes die Klassenlehrperson oder die Schulleitung.

Abmelden bei Krankheit

Krankheitsfall Kindergarten
Bitte melden Sie Ihr Kind bei unvorhergesehenen Absenzen vorgängig bei der Lehrperson ab, spätestens am Morgen zwischen 08.00 und 08.15 Uhr und am Nachmittag zwischen 13.30 und 14.00 Uhr im Kindergarten A oder B.
Tel. KG A:  061 208 51 38 / 079 704 67 66
Tel. KG B:  061 208 51 37 / 079 704 67 44

Wenn Ihr Kind nicht im Kindergarten ankommt und wir keine Meldung erhalten, wird die Lehrperson Sie anrufen.

Krankheitsfall Primarschule
Bitte melden Sie Ihr Kind bei unvorhergesehenen Absenzen vorgängig bei der Lehrperson ab, spätestens am Morgen zwischen 07.30 und 07.55 Uhr telefonisch beim Schulsekretariat der Primarstufe Bettingen Tel. 061 208 51 40.

Müssen Sie Ihr Kind unverhofft für den Nachmittagsunterricht abmelden, bitten wir Sie, dies uns zwischen 13.30 und 13.45 Uhr über die Tel. 061 208 51 40/42 mitzuteilen.

Wenn Ihr Kind nicht in der Schule ankommt und wir keine Meldung erhalten haben, werden wir Sie anrufen.
Bei Absenzen bitten wir um eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von acht Tagen.

Kranke Kinder
Kranke Kinder erholen sich am besten zuhause. Ebenso muss die weitere Verbreitung von ansteckenden Krankheiten in Institutionen mit Kindern und Jugendlichen verhindert werden. Aus diesen Gründen müssen kranke Kinder zuhause bleiben. Nach offiziellen Richtlinien ist der Besuch von Schule, Kindergarten und Tagesstruktur erst nach einem fieberfreien Intervall von 24h ohne fiebersenkende Medikamente gestattet.

Weitere Informationen können Sie unter folgendem Link entnehmen:
http://www.gesundheit.bs.ch/schulgesundheit/merkblaetter.html

Adressänderung

Bitte melden Sie Ihre Adress- oder Telefonnummeränderungen frühzeitig der Klassenlehrperson oder dem Schulsekretariat.

Anmeldung Kindergärten und Primarschulen

Die Kindergarten- sowie Primarschul-Anmeldungen nimmt gerne das Sekretariat der Leitung Gemeindeschulen Bettingen und Riehen entgegen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf folgender Internetseite: 
www.riehen.ch/bildung/die-gemeindeschulen/anmeldung

Betreuung in den Schulferien / Tagesferien

Der Ferienkalender in Papierform gibt es seit 2023 nicht mehr. Neu erscheinen die Tagesferienangebote auf der Website der Volksschulen Basel-Stadt

Dispensation

Bei Schüler/innen, die den (Sport)unterricht länger als drei Wochen nicht besuchen können, muss der Privatarzt/die Privatärztin einen Antrag an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst einreichen. Zudem bitten wir die Eltern, die Klassenlehrperson über die Dispensation/Krankheit in Kenntnis zu setzen.

Erreichbarkeit Mitarbeitende

Unsere Lehrpersonen sowie Tagesstrukturmitarbeitende sind über E-Mail gerne wie folgt für Sie erreichbar:
vorname.nachname@edubs.ch 

Bei Fragen zu den E-Mailadressen steht Ihnen das Sekretariat gerne zur Verfügung: ps.bettingen@riehen.ch 

Fundgegenstände / verlorene Gegenstände

Allgemein gefundene Gegenstände wie Jacken, Mützen, Znüniboxen etc. deponieren wir in einer Fundkiste.
Bitte weisen Sie Ihr Kind darauf hin, verlorene Kleidungsstücke und andere Dinge auch dort zu suchen.
Am Ende des Quartals wird die Fundkiste geleert und der Inhalt für ein Jahr im Keller aufbewahrt, bevor die Fundsachen einer gemeinnützigen Organisation gespendet oder der Tagesstruktur zur Verfügung gestellt werden.

Sie haben auch die Möglichkeit verlorene Gegenstände zu melden. Wir versuchen diese über unsere Homepage wieder ausfindig zu machen.

Fragen, Anregungen und Konflikte

Es ist uns ein grosses Anliegen, dass der Kontakt zwischen Eltern, Lehrpersonen und Behörden offen, ehrlich, direkt und respektvoll ist. Ihre Ansprechperson ist in erster Linie die zuständige Lehr- oder Fachperson. Gerne ermuntern wir Sie, bei Fragen, Anregungen und Problemen direkt mit ihr Kontakt aufzunehmen.

Sollte es den Einbezug einer weiteren Person erfordern, so steht Ihnen selbstverständlich die Schulleitung gerne zur Verfügung.

Gesundes Znüni / Aktion Znünibox

Der Schulalltag ist anstrengend – Ihr Kind braucht viel Energie und Nährstoffe. Mit einem gesunden Znüni nach einem guten Frühstück und ausreichend Flüssigkeit wird es im Unterricht konzentriert und leistungsfähig sein.

Empfohlen werden z.B. frische Früchte, rohes Gemüse, Vollkornbrot, Reiswaffeln oder Knäckebrot belegt mit Käse, Kräuterquark oder Schinken. Das Znüni sollte den Kindern in wieder verwendbaren, angeschriebenen Flaschen und Boxen mitgegeben werden.

Aktion Znünibox -  Ist ein Angebot des Gesundheitsdepartement - Medizinische Dienste. 

Hausaufgen an der PS Bettingen

Zweck von Hausaufgaben

Die Lehrperson gibt den Schüler:innen für die unterrichtsfreie Zeit Aufgaben auf, damit diese das im Unterricht Gelernte üben, festigen, vertiefen und allenfalls individuell erweitern können. Auch zur Vorbereitung des Unterrichts können Aufgaben vergeben werden. Gleichzeitig wollen Hausaufgaben zu selbständigem Denken und Arbeiten anregen und so die Eigenverantwortlichkeit und ein Gefühl für Pflichterfüllung stärken. Hausaufgaben sind somit dann sinnvoll, wenn sie

  • von den Schüler:innen selbständig gelöst werden können,
  • die Anwendung des im Unterricht gelernten Wissens und Könnens beinhalten,
  • deren Ergebnisse im Unterricht aufgegriffen, ausgewertet und weiterverwendet werden und
  •  den Schülerinnen und Schülern dabei helfen, den ausserunterrichtlichen Teil des Lernprozesses zunehmend selbständig zu organisieren und zu gestalten.

Auftrag der Eltern - Die Erziehungsberechtigten haben bei der Hausaufgabenbetreuung ihrer Kinder ausschliesslich eine erzieherische Aufgabe zu erfüllen. Sie müssen keine inhaltliche und arbeits- und lernmethodisch qualifizierende Funktion übernehmen. Die erzieherische Funktion der Eltern beschränkt sich darauf, den Alltag zuhause so zu strukturieren, dass die Kinder regelmässig und selbständig ihre Hausaugaben erledigen können, und sie wenn nötig zu beaufsichtigen und dazu anzuhalten, sie zu machen.

Ausgangslage - Die Primarstufe Bettingen erteilt im Rahmen der Empfehlungen der Volksschulleitung Basel-Stadt Hausaufgaben. Dies bedeutet, dass den Schüler:innen an den unterrichtsfreien Nachmittagen alters- und stufengerechte Aufträge erteilt werden. Die Hausaufgaben sollen von den Schüler:innen möglichst selbständig gelöst und bearbeitet werden. Hausaufgaben können am Folgetag in der Individuellen Lernzeit (InL) fertiggemacht werden, sollte dies zu Hause nicht möglich gewesen sein. Die InL dient zusätzlich als Zeitfenster zum Nachfragen, Lernen und Vertiefen von Lerninhalten. Es gibt auch Tage, an denen die Schüler:innen keine Hausaufgaben haben.

Tagesstruktur - Kinder, welche in der Tagesstruktur betreut werden, machen ihre Hausaufgaben während der Betreuungszeit.

Umsetzung Zyklus 1

1. Klasse  -  Warum Hausaufgaben?     

-den Erziehungsberechtigten einen Einblick in die Arbeit der Kinder zu ermöglichen; -Eigenverantwortung üben; -üben von Unterrichtsstoff; -sich organisieren; -Fördern von Selbstständigkeit

Welche Art von Hausaufgaben?       

An Aufgaben, welchen den Kindern bekannt sind, weiterarbeiten/üben. Teilweise niveaudifferenzierte Aufträge (Kinder wählen den Schwierigkeitsgrad selber); Aufgaben, welche anschliessend im Folgeunterricht fortgeführt werden.

Dauer der Hausaufgaben

10 Minuten konzentriertes Arbeiten ohne Pause. Freiwillig darf auch länger gearbeitet werden.

 

2. Klasse  - Warum Hausaufgaben?

-Übung und Vertiefung; -Verantwortung übernehmen; -dran denken; -durchbeissen – wenn man eigentlich auf etwas anderes Lust hat; -Übungsfeld für die Arbeitsorganisation

Welche Art von Hausaufgaben?

-Bekannte Aufgaben; -Selbsterklärende Aufgaben; -Aufgaben werden im Folgeunterricht wieder aufgegriffen

Dauer der Hausaufgaben

10 bis 20 Minuten konzentriertes Arbeiten ohne Pause. Freiwillig darf auch länger gearbeitet werden.

Die Schüler:innen kennen die Hausaufgaben. Es wird thematisiert, welche Wege es gibt, sich diese zu merken. Die Arbeitsmaterialien befinden sich in ihrem Schulsack.

Umsetzung Zyklus 2

3. Klasse  - Warum Hausaufgaben?

 -Automatisierung; -Sich organisieren lernen; -Zuverlässigkeit; -an etwas dranbleiben

Welche Art von Hausaufgaben?

 - Lesen; - rechnen; - Wörter üben; - bekannte Aufgaben, welche im Unterricht eingeführt wurden: - Wochenhausaufgaben (Aufgaben, welche über die Woche verteilt bearbeitet werden)

Dauer der Hausaufgaben

30 Minuten konzentriertes Arbeiten mit einmaliger Pause

Die Hausaufgaben sind den Schüler:innen bekannt. Sie sind zusätzlich an der Tafel angeschrieben. Bei Bedarf erhalten die Schüler:innen eine Agenda, in welcher die Hausaufgaben notiert werden.

4. Klasse  - Warum Hausaufgaben?

 - Automatisierung; - Sich organisieren lernen; - Zuverlässigkeit; - an etwas dranbleiben: - Charakterbildung; - Transparenz gegenüber den Erziehungsberechtigten

Welche Art von Hausaufgaben?

- Lesen; - mündlich rechnen üben, Festigen von Rechnungsstrategien; - Wörter üben; - Lernen, üben mit dem Ziel, an der Lernzielkontrolle sein Wissen abzurufen

Dauer der Hausaufgaben

40 Minuten konzentriertes Arbeiten mit einmaliger Pause

Die Hausaufgaben werden in einer Agenda selbständig von den Schüler:innen notiert.

5. Klasse - Warum Hausaufgaben?        

 - Automatisierung; - Sich organisieren lernen; - Zuverlässigkeit; - an etwas dranbleiben; - Charakterbildung; - Transparenz gegenüber den Erziehungsberechtigten

Welche Art von Hausaufgaben?

 -angefangene Aufgaben des Wochenplans fertiglösen; - Lesen; - mündlich rechnen üben, Festigen von Rechnungsstrategien; - F+E-Wörter lernen; - Übungsaufgaben; - Vertiefungsaufgaben; - Lernen, üben mit dem Ziel an der Lernzielkontrolle sein Wissen abzurufen; - Wiederholung des behandelten Unterrichtsstoffs 

Dauer der Hausaufgaben

max. 50 Minuten konzentriertes Arbeiten mit einmaliger Pause

Die Hausaufgaben sind auf MS Teams eingetragen.

6. Klasse  - Warum Hausaufgaben?     

 - Automatisierung; - Sich organisieren lernen; - Zuverlässigkeit; - an etwas dranbleiben; - Charakterbildung; - Transparenz gegenüber den Erziehungsberechtigten

Welche Art von Hausaufgaben?

- angefangene Aufgaben des Wochenplans fertiglösen; - Lesen; - mündlich rechnen üben, Festigen von Rechnungsstrategien; - F+E-Wörter üben; - Übungsaufgaben; - Lernen, üben, mit dem Ziel an der Lernzielkontrolle sein Wissen abzurufen; - Wiederholung des behandelten Unterrichtsstoffs

Dauer der Hausaufgaben

max. 60 Minuten konzentriertes Arbeiten mit einmaliger Pause

Die Hausaufgaben sind auf MS Teams eingetragen.

Organisation LernBar - Die Primarstufe Bettingen ist eine integrative Schule. Damit die Integration bestmöglich gelingt, wird ein niederschwelliges Angebot der Hausaufgabenhilfe, in Form einer LernBar angeboten. Ziel ist es, im Rahmen der Chancengleichheit für alle Schüler:innen ein solches Hausaufgabenzeitfenster anzubieten. Die LernBar findet von Montag- bis Freitag (ausser mittwochs) von 12.45 - 13.30 Uhr statt. Ab der 1. Klasse haben die Kinder die Möglichkeit die LernBar zu besuchen. Die Kinder werden in der LernBar von Mitarbeitenden aus den Bereichen Unterricht und dem Bereich Betreuung bei den Hausaufgaben unterstützt.

Verordnung über die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler
(Schülerinnen- und Schülerverordnung)

§ 8 Pflichten der Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler haben gemäss ihrem Entwicklungsstand:

a)

Selbstverantwortung für ihr Lernen zu übernehmen;                                     

b)

die Hausaufgaben und Aufträge der Schule zu erledigen;

c)

die Schule pünktlich und gemäss Pensum zu besuchen;

d)

sich in die Schulgemeinschaft zu integrieren und die anderen Mitglieder zu respektieren;

e)

mit den Lehrmitteln und der schulischen Infrastruktur sorgfältig umzugehen;

f)

an den von den Lehr- und Fachpersonen oder der Schulleitung angeordneten Gesprächen teilzunehmen;

g)

die Regeln der Schule und die Weisungen der Schulleitung, der Lehr- und Fachpersonen sowie weiterer Mitarbeitenden der Schule zu beachten.

2. Verletzen Schülerinnen und Schüler ihre Pflichten, so können angemessene disziplinarische Massnahmen ergriffen werden. 

                                                                                   Juni 2023, die Schulleitung

Hochdeutsch als Unterrichtssprache

Hochdeutsch im Kindergarten
Im Kindergarten wird der Dialekt gepflegt. Die Kinder sollen aber auch erste Erfahrungen mit Hochdeutsch (Standardsprache) sammeln können. Dialekt und Hochdeutsch werden gleichwertig angewandt. Wie diese Vorgabe in Ihrem Kindergarten konkret umgesetzt wird, wird Ihnen die Lehrperson am Elternabend mitteilen.

Kindergarten- und Schulbesuche

Es gibt keine offiziellen Besuchstage. Sie sind jedoch jederzeit herzlich eingeladen, die Klassen im Unterricht zu besuchen. Melden Sie Ihren Besuch bis spätestens am Vortag direkt bei der Klassen- resp. Fachlehrperson an.

Kindergarten- und Schulweg

Verantwortungsbereich der Eltern
Der Schulweg ist für die Kinder ein wichtiger Erlebnisraum, in dem sie zum ersten Mal ohne Begleitung Erwachsener Erfahrungen sammeln können. Das zu Fuss gehen stärkt die Kinder physisch und psychisch. Es ermöglicht ihnen, ihre nähere Umgebung mit allen Sinnen zu erfahren und zu erkunden.

Mit “Taxifahrten“ zur Schule nehmen Sie Ihren Kindern eine wichtige Möglichkeit, ihre Welt altersgemäss zu erfahren, weg. Natürlich gilt es, einige Regeln mit den Kindern zu besprechen und zu beachten, dabei geht es nicht darum, den Kindern Angst zu machen, sondern sie unaufgeregt auf mögliche Gefahren hinzuweisen:

• Zentral ist die Sensibilisierung der Kinder durch die Eltern mittels Botschaften wie: nie mitgehen, andern vom Erlebten erzählen (Eltern, Erwachsenen und Lehrpersonen), sich Personen und wichtige Dinge merken (Fahrzeug, Typ, Farbe, Nummernschild).

• Informieren Sie sich über den genauen Schulweg Ihres Kindes. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es stets den gleichen Schulweg benutzt. Besprechen Sie dies mit Ihrem Kind!

• Suchen Sie für Ihr Kind den sichersten Schulweg. Dies ist nicht unbedingt der kürzeste Schulweg.

• Kinder sollten gemeinsam mit andern Kindern zur Schule und wieder nach Hause gehen. Die Mitschüler und Mitschülerinnen kennen die Wege, auch Abkürzungen oder Schleichwege. Auch Sie sollten diese kennen. In der Gemeinschaft der Gruppe ist Ihr Kind besser geschützt.

• Pflegen Sie den Kontakt zur Schule und zu anderen Eltern der Schulklasse. Sprechen Sie über Besonderheiten des Schulweges und mögliche Gefahrenstellen.

• Lernen Sie sich untereinander kennen, z.B. durch: Begleitung der Kindergruppen zu Beginn des Schuljahres auf dem Schulweg, Schul- oder Kinderfeste und Elternabende.

Auf Rädern zur Schule
Fahrräder, Trottinetts und Skateboards müssen in dem dafür vorgesehenen Bereich abgestellt und abgeschlossen werden. Die Schule übernimmt keine Haftung. Es ist nicht gestattet die Fahrräder, Trottinetts und Skateboards ins Gebäude zu nehmen.

Geoportal - Schulwegsicherheit  


Kopfläuse

Läusebefall hat nichts mit schlechter Hygiene zu tun und kommt sehr häufig vor. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch direkten Kopf zu Kopf Kontakt, in seltenen Fällen auch durch ausgetauschte Kopfbedeckung, Haarkämme oder andere persönliche Gegenstände.

In den Schulen treten immer wieder Kopfläuse auf. Wenn Ihr Kind Kopfläuse hat, sollte die Klassenlehrperson sofort informiert werden. Wir werden dann entsprechende Merkblätter verteilen. Anschliessend sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Kontrollieren Sie Ihr Kind in den nächsten Tagen regelmässig.

Je früher ein Befall mit Läusen entdeckt und behandelt wird, desto einfacher ist er wieder in den Griff zu bekommen.
Weitere Informationen: www.gesundheitsdienste.bs.ch / www.lausinfo.ch.Merkblatt "Kopfläuse weg damit"

Lernbericht, Standortgespräch und Zeugnis

Zwischen Januar und März erhalten Sie den Lernbericht Ihres Kindes und eine Einladung zu einem Standortgespräch, an dem Sie diesen Lernbericht und weitere relevante Themen mit der zuständigen Lehrperson Ihres Kindes besprechen. Im ersten Jahr des Kindergartens erhalten Sie den Lernbericht und die Einladung zum Standortgespräch erst im Mai oder Juni.
Am Ende des Schuljahres erhalten alle Primarschulkinder ein Zeugnis. Schülerinnen und Schüler der 6. Primarklassen erhalten zwei Zeugnisse, jeweils eines nach jedem Semester.

Zeugnisabgabe 6. Klasse:
1. Semester:  bis 20. Januar 2023
2. Semester: bis 31. Mai 2023

Zeugnisabgabe 1. - 5. Klasse + KG-Bestätigung:
2. Semester: bis 23. Juni 2023

Nachteilsausgleich

Schülerinnen und Schüler mit attestierten Lernstörungen (z.B. Legasthenie oder Dyskalkulie), Sprachstörungen (z.B. Störung des Redeflusses) oder Behinderungen (z.B. Sehbehinderung) unterliegen grundsätzlich den für alle Schülerinnen und Schüler geltenden Massstäben der Leistungserhebung und -bewertung. Sie haben aber Anspruch auf eine differenzierte Beurteilung und auf Nachteilsausgleich. Dies bedeutet, dass im Einzelfall abgeklärt wird, wie eine Schülerin / ein Schüler mit einer solchen Störung oder Behinderung bewertet wird, so dass daraus keine Nachteile für die schulische Entwicklung resultieren.

Als Eltern eines betroffenen Kindes müssen Sie der Schulleitung mittels eines Attests einer offiziell anerkannten Institution mitteilen, dass bei Ihrem Kind eine Lern-/ Sprachstörung oder Behinderung vorliegt. Wenden Sie sich an die Klassenlehrperson Ihres Kindes, wenn Sie dazu Fragen haben. Alle weiteren Schritte werden mit Ihnen sowie den Lehr- und Fachpersonen besprochen und festgelegt.

Private elektronische Medien

Die Nutzung von privaten elektronischen Medien durch Schülerinnen und Schüler ist wie folgt geregelt: während der Schulzeit sind sie weder hör- noch sichtbar (Ausnahmen in Absprache mit der Lehrperson)

Schulhausordnung

In Bearbeitung...

Schulsozialarbeit (SSA)

Bild Legende:

Schulsystem Kanton Basel-Stadt

Die Gemeindeschulen Bettingen und Riehen gehören zu den Volksschulen Basel-Stadt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Volksschulen Basel-Stadt. www.volksschulen.bs.ch/schulsystem/kurz-erklaert.html

Schulunfallversicherung

Grundsätzlich sind alle Kinder durch die obligatorische Krankenkassenzugehörigkeit unfallversichert. Deshalb gilt auch die Regel, dass Unfälle während den Unterrichtszeiten der privaten Krankenkasse gemeldet werden müssen. Die Schulunfallversicherung wird dann einbezogen, wenn die Gefahr von Invalidität besteht oder ein Todesfall eingetreten ist.

Versichert sind alle Schülerinnen und Schüler, die die Primarstufe in Riehen oder Bettingen besuchen. Die Versicherung gilt auf dem direkten Schulweg, während des ordentlichen Schulbetriebs, in Lagern, während Exkursionen und Schulreisen sowie während des Besuchs der Tagesstrukturen.

Für die schulfreie Zeit besteht kein Versicherungsschutz.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für die Versicherungen des Kantons Basel-Stadt zuständige Rimas Insurance-Broker AG, Leonhardsstrasse 55, CH-4051 Basel, Telefon 061 269 81 11

Schulweg

Der Schulweg ist für die Kinder ein wichtiger Erlebnisraum, in dem sie zum ersten Mal ohne Begleitung Erwachsener Erfahrungen sammeln können. Das zu Fuss gehen stärkt die Kinder physisch und psychisch. Es ermöglicht ihnen, ihre nähere Umgebung mit allen Sinnen zu erfahren und zu erkunden. Mit “Taxifahrten“ zur Schule nehmen Sie Ihren Kindern eine wichtige Möglichkeit, ihre Welt altersgemäss zu erfahren, weg. Natürlich gilt es, einige Regeln mit den Kindern zu besprechen und zu beachten, dabei geht es nicht darum, den Kindern Angst zu machen, sondern sie unaufgeregt auf mögliche Gefahren
hinzuweisen:
• Zentral ist die Sensibilisierung der Kinder durch die Eltern mittels Botschaften wie: nie mitgehen, andern vom Erlebten erzählen (Eltern, Erwachsenen und Lehrpersonen), sich Personen und wichtige Dinge merken (Fahrzeug, Typ, Farbe, Nummernschild).
• Informieren Sie sich über den genauen Schulweg Ihres Kindes. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es stets den gleichen Schulweg benutzt. Besprechen Sie dies mit Ihrem Kind!
• Suchen Sie für Ihr Kind den sichersten Schulweg. Dies ist nicht unbedingt der kürzeste Schulweg.
• Kinder sollten gemeinsam mit andern Kindern zur Schule und wieder nach Hause gehen. Die Mitschüler und Mitschülerinnen kennen die Wege, auch Abkürzungen oder Schleichwege. Auch Sie sollten diese kennen. In der Gemeinschaft der Gruppe ist Ihr Kind besser geschützt.
• Pflegen Sie den Kontakt zur Schule und zu anderen Eltern der Schulklasse. Sprechen Sie über Besonderheiten des Schulweges und mögliche Gefahrenstellen.
• Lernen Sie sich untereinander kennen, z.B. durch: Begleitung der Kindergruppen zu Beginn des Schuljahres auf dem Schulweg, Schul- oder Kinderfeste und Elternabende.

Auf Rädern zur Schule
Fahrräder, Trottinetts und Skateboards müssen in dem dafür vorgesehenen Bereich abgestellt und abgeschlossen werden. Die Schule übernimmt keine Haftung. Es ist nicht gestattet die Fahrräder, Trottinetts und Skateboards ins Gebäude zu nehmen.

Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf www.bfu.ch/de/ratgeber/sicherer-schulweg.

Schulzahnpflege

Einmal pro Jahr werden die Zähne der Kinder in der Schulzahnpraxis kontrolliert (ohne Röntgenbilder). Dabei werden auch bestehende Füllungen kontrolliert, ein kieferorthopädisches Screening durchgeführt, sowie die altersgemässe Gebissentwicklung beurteilt. Zudem erhalten die Kinder Informationen über eine professionelle Zahnpflege und gesunde Ernährung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.riehen.ch/bildung/schulzahnpflege/

Stellvertretungen

Um auch von unserer Seite her grösstmögliche Regelmässigkeit anbieten zu können, werden erkrankte Lehrpersonen durch eine Stellvertretung ersetzt. Das kann sehr kurzfristig geschehen, so dass wir Sie als Eltern nicht vorzeitig informieren können. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)

Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur, kurz HSK, vermittelt Ihrem Kind die Sprache und Kultur des Heimatlandes. HSK-Unterricht gibt es im Kanton Basel-Stadt in 35 Sprachen. Der Unterricht findet einmal pro Woche ausserhalb der regulären Unterrichtszeit in öffentlichen Schulen statt. Im HSK-Unterricht werden Kinder aus verschiedenen Schulen, aber der gleichen Schulstufe, zusammen unterrichtet. Der HSK-Unterricht wird von den Botschaften oder Konsulaten der Herkunftsländer oder von privaten Organisationen wie Elternvereinen angeboten und finanziert. Die Eltern zahlen meistens einen Beitrag.
Sie erhalten von der Klassenlehrperson die Anmeldeunterlagen für die HSK-Kurse.
Im Internet finden Sie weitere Informationen: www.pz.bs.ch/unterricht/hsk

Unterrichtsmethodik

Die Lehrpersonen bauen ihre Arbeit auf Grund der Ausgangslage der Klasse und der einzelnen Kinder sowie den Zielen und didaktischen Grundsätzen des Lehrplans auf. Da jede Klassenkonstellation unterschiedlich ist, erfordert die Umsetzung für jede Klasse angepasste, abgestimmte und damit häufig unterschiedliche Methoden.

Die Lehrpersonen gestalten auf Grund ihrer bisherigen Erfahrungen und ihres Wissens einen Gesamtablauf des Kindergarten- bzw. Schulmorgens. Diese individualisierte und auf die Kinder abgestimmte Planung kann zur Folge haben, dass Rituale und Abläufe in den verschiedenen Klassen unterschiedlich verlaufen. Sollten Sie gleichwohl Fragen dazu haben, nehmen Sie direkt mit der entsprechenden Lehrperson Kontakt auf.

Weiterführende Schulen

Eine Übersicht über die verschiedenen Sekundarstufen der Volksschulen Basel-Stadt finden Sie hier