Reduzierte Beiträge gelten für Eltern, die kantonale Beiträge an die Krankenversicherungsprämien, Sozialhilfe oder IV/AHV mit Ergänzungsleistungen erhalten. Die ermässigten Elternbeiträge für Kinder von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern werden von der kantonalen Sozialhilfe übernommen.