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Kosten

Reduzierte Beiträge gelten für Eltern, die kantonale Beiträge an die Krankenversicherungsprämien, Sozialhilfe oder IV/AHV mit Ergänzungsleistungen erhalten. Die ermässigten Elternbeiträge für Kinder von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern werden von der kantonalen Sozialhilfe übernommen.