Elternzusammenarbeit
Aufgaben Elternrat
„Der Elternrat kann sich mit Schulthemen befassen, welche die Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schüler betreffen, und sich als Ansprechpartner für die Schulleitung zur Verfügung stellen.“ (Auszug aus dem kantonalen Schulgesetz § 91a.)
Jährlich werden pro Schulklasse (Kindergarten und Primarschule) zwei Elterndelegierte durch Erziehungsberechtigte der Schüler gewählt. Der Elternrat hat im Grundsatz folgende Aufgaben:
• Kontaktförderung unter den Eltern in der Klasse und der gesamten Schule
• Elterninitiativen der Klassen koordinieren
• Ansprechpartner für Lehrpersonen
• Wahl von zwei Delegierten in den Schulrat
• Mitarbeit bei Klassenanlässen
• Durchführung der jährlichen Wahl von zwei Elterndelegierten
Der Elternrat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten eines Schulstandortes und ist für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Kollegium und der Schulleitung sowie zur Unterstützung für attraktiven Schulstandort besorgt.
Der Elternrat hat keine Aufsichtsfunktion und macht keine Beurteilung einzelner Lehrpersonen. Zudem ist er nicht zuständig für die Behandlung individueller Schulprobleme.
Elternrat SJ 2024/25
Alle Eltern einer Klasse (PS und KG) wählen bei Schuljahresbeginn für mindestens ein Schuljahr zwei Elterndelegierte in den Elternrat. Diese bilden zusammen den Elternrat. An den Elternratssitzungen nimmt die Schulleitung sowie die Tagesstrukturleitung teil, bei Bedarf können auch Lehrpersonen anwesend sein.
Elternrat im SJ 2024/25
KG A | Antonietta Torri Raffael Davenport |
KG B |
Pascal Ammann |
Klasse 1a |
Zolran Babis |
Klasse 2a | Elli Hamann Judith Vuille-dit-Bille |
Klasse 3a | Evelyn Riester Stefanie Seidlitz |
Klasse 4a | Caroline Andrews Julia Ziesemer |
Klasse 4b | Hanka Nussbaumer Krishna Navinchandre Ranchhoddas |
Klasse 5a | Henrik Seifert (ER-Präsident) Stefanie Stoll |
Klasse 6a | Kathrin Hüskes Sarah Seger |
Aufgaben Eltern
Zu den Aufgaben der Eltern gehört, dass
• sie Interesse zeigen für ihr Kind in der Schule,
• sie die schulischen Bedürfnisse ihrer Kinder wahrnehmen und ihnen zu Hause ein geeignetes Lernumfeld zur Verfügung stellen,
• sie pünktlich zu vereinbarten Terminen erscheinen,
• sie sich an vereinbarte Abmachungen halten,
• sie sich mit Fragen, Anliegen und Problemen, welche die Klasse, den Unterricht der Klassenlehrperson oder denjenigen einer Kollegin / eines Kollegen betreffen, direkt an die betreffende Lehrperson wenden.
Aufgaben Lehrpersonen
Zu den Aufgaben der Lehrperson gehört, dass
• sie mit dem Kind die Ziele gemäss dem Lehrplan erreicht, resp. das Kind seinen Fähigkeiten entsprechend fördert,
• sie mit den Eltern gemeinsam ein Ziel verfolgt, als Fachperson Vorschläge zum Erreichen dieses Zieles anbietet und klare Abmachungen für die gemeinsame Weiterarbeit treffen,
• sie stets das Kind und dessen Förderung in den Vordergrund stellt,
• sie bei Unklarheiten bei den Eltern nachfragt,
• sie das Gespräch klar und zielgerichtet plant und durchführt.